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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten – in der jeweils aktuellen Fassung – auch für alle künftigen Geschäftsvorfälle.
  2. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt haben. Dasselbe gilt für Änderungen oder Ergänzungen unserer Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß und Leistungsumfang

  1. Soweit nichts anderes vereinbart oder in unserem Angebot aufgeführt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbetätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
  2. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden unzumutbar ist.
  3. Die dem Angebot oder Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Kalkulationen von Zeit- und Fremdkostenaufwand sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart werden.

§ 3 Subunternehmer

Wir können die von uns geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen, es sei denn, die Vergabe an Subunternehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit

  1. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Wenn der Kunde keine besondere schriftliche Weisung erteilt, erfolgt die Wahl der Transportmittel und Transportwege nach billigem Ermessen.
  2. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen, von Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringenden Leistungen sowie sonstigen Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Ansonsten verlängert sich die Frist um einen angemessen Zeitraum unter Berücksichtigung unserer sonstigen betrieblichen Dispositionen.

§ 5 Preise und Preisanpassung

  1. Die Preise in unseren Angeboten sind Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ist hinzuzurechnen.
  2. Kostensteigerungen, insbesondere für Löhne oder Papier, berechtigen uns zu einer entsprechenden Erhöhung der Preise, wenn unsere Leistung nach den vertraglich getroffenen Vereinbarungen später als vier Monate nach Vertragsabschluß zu erbringen ist oder aus Gründen erfolgt, die der Kunde zu vertreten hat.
  3. Bei Dauerschuldverhältnissen und Sukzessivlieferungsverträgen können die vorstehenden Preisanpassungen vorgenommen werden, ohne dass es auf die Frist von vier Monaten ab Vertragsabschluss ankommt.
  4. Für die Verpackung der von uns zu liefernden Ware berechnen wir für Lohn und Material die Selbstkosten. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
  5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe orientiert sich an dem erbrachten Leistungsstand, der bei Anforderung einer Abschlagszahlung von uns beschrieben wird. Der Kunde ist berechtigt, einen Nachweis über den Leistungsstand zu verlangen.
  6. Wir sind berechtigt, Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungs-anspruches, wie er sich aus dem Vertrag oder einem nachträglichen Zusatzauftrag ergibt, sowie wegen Nebenforderungen zu verlangen. Die Nebenforderungen sind mit 10% des zu sichernden Vergütungsanspruches anzusetzen. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer darf Zahlungen an uns nur leisten, soweit der Kunde unseren Vergütungsanspruch anerkennt oder durch vorläufig voll-streckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraus-setzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf. Wir erstatten dem Kunden die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2% jährlich. Dies gilt nicht, soweit eine Sicherheit wegen Einwendungen des Kunden gegen unseren Vergütungsanspruch aufrechterhalten werden muss und die Einwendungen sich als unbegründet erweisen.

§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle im Zeitpunkt unserer Lieferung bereits entstandenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
  2. Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er hiermit in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltungsware an uns ab. Wir  nehmen diese Abtretung hiermit an. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen sowie alle Auskünfte und Unterlagen zu erteilen, die zur Durchsetzung des abgetretenen Anspruches erforderlich sind. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Kunden um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere über Sicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung, Verjährung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder ein schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurde. Wurde der Schaden von einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haften wir in Höhe des bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schadens.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den Schaden beschränkt, der bei Geschäften der fraglichen Art typischerweise entstehen kann.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Schäden gem. Abs. 1.
  5. Bei der Beschreibung unserer Lieferungen und Leistungen handelt es sich nur dann um eine Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 Abs. 1 BGB oder um eine Garantie im Sinne des § 434 BGB, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn.

§ 9 Referenzkunden

  1. Wir dürfen den Kunden auf unserer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden benennen und hierfür das Logo des Kunden verwenden.
  2. Der Kunde kann einer zukünftigen Nennung als Referenzkunde jederzeit widersprechen.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bretten.
  2. Diese Geschäftsbedingungen und auf ihrer Grundlage abgeschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.